Deutscher Bundesrichter: Cryptowinsteine sind steuerpflichtig
Kryptogewinne fallen unter dem Einkommensteuergesetz.

Kryptogewinne fallen unter dem Einkommensteuergesetz. Das ist das Urteil des Bundesfinanzhofs in Deutschland. Nach Ansicht des Bundesfinanzrichters sind Kryptowährungen wie Bitcoin Wirtschaftsgüter und müssen daher auch entsprechend besteuert werden. Viele deutsche Anleger haben nach langer Zeit endlich Klarheit.
Die Richter des höchsten deutschen Finanzgerichts sind eindeutig: Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter mit einem Marktwert. Sie dienen zudem als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen, auf denen man sie kaufen und verkaufen kann. Das bedeutet, dass Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte gelten und somit Teil der Steuererklärung sein müssen.
Experten hatten die Entscheidung bereits im Voraus erwartet.
An der Entscheidung ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Ein anonymer Anleger realisierte 2017 einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro aus privaten Kryptotransaktionen, den er dem Finanzamt meldete, sich jedoch gegen die Steuerfestsetzung wehrte. Seine Begründung: Kryptowährungen seien nur Algorithmen und keine Wirtschaftsgüter.
Der Bundesfinanzhof akzeptierte dieses Argument nicht. Für steuerliche Zwecke müssen Bitcoin und Co. als "andere Wirtschaftsgüter" angesehen werden, vergleichbar mit Oldtimern oder Veranstaltungskarten. Nach Ansicht der Richter spielen technische Details bei ihrem Status als Wirtschaftsgut keine Rolle.
Im Allgemeinen gilt in Deutschland Folgendes: Kryptogewinne von 600 Euro oder mehr, die innerhalb eines Jahres realisiert werden, müssen versteuert werden. Wenn Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden, gilt die Steuer nicht.