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SEC will Blockchain als offizielles Aktienregister zulassen

Die SEC will Distributed-Ledger-Technologie ausdrücklich als offizielles Aktienregister für tokenisierte Wertpapiere zulassen. Das könnte die heutige doppelte Buchführung zwischen Onchain-Daten und Offchain-Registern aufbrechen.

SEC will Blockchain als offizielles Aktienregister zulassen

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die US-SEC will Blockchain-Ledger möglicherweise als offizielles Aktienregister für tokenisierte Wertpapiere zulassen.
  • Damit könnte die heutige doppelte Buchführung zwischen Onchain-Daten und einem separaten Offchain-Register verschwinden.
  • Die Konsultationsphase läuft noch 60 Tage und endet Anfang November.

Die amerikanische SEC will die Regeln für Transfer Agents grundlegend anpassen, sodass Blockchain-Ledger künftig möglicherweise das offizielle Aktienregister für tokenisierte Wertpapiere bilden können. Damit könnte die doppelte Buchführung verschwinden, bei der Onchain-Daten und ein separates Offchain-Register nebeneinander bestehen.

Doppelte Datensätze unter Druck

Bei tokenisierten Aktien steckt oft ein grundlegendes Problem im System. Der Token auf der Blockchain zeigt, wer wirtschaftlich als Eigentümer gilt, aber das rechtliche Aktionärsregister liegt an anderer Stelle. In der Praxis entscheiden sich Juristen deshalb noch häufig für das Register außerhalb der Blockchain als maßgebliches Dokument, selbst wenn die Daten auf dem Ledger aktueller sind.

Der neue SEC-Vorschlagstext will das ändern, indem elektronische Datenbanken, einschließlich Blockchain-Ledgern, ausdrücklich als offizieller Nachweis des Wertpapierbesitzes zugelassen werden. Laut Fairmint-CEO Joris Delanoue könnte die Blockchain dann zum sogenannten Master Security File werden, statt nur eine Kopie eines anderen Registers zu sein. Auch Centrifuge sagt, dass dies die heutige Zwei-Ebenen-Struktur in einen Ein-Schritt-Prozess verwandeln könnte.

Die Debatte passt in eine breitere Welle von Tokenisierungs-Initiativen. So will die europäische Industrie mehr Spielraum für tokenisierte Wertpapiere, weil eine zu strenge Obergrenze das Wachstum solcher Märkte bremsen könnte.

Mehr als nur Technik

Der Schritt ist relevant, weil tokenisierte Wertpapiere derzeit oft mit zwei Datensätzen arbeiten: einem Onchain-Token-Ledger und einem offiziellen Aktionärsregister. Wenn die SEC das genehmigt, müssen Emittenten und Transfer Agents ihre Datensätze möglicherweise nach jeder Übertragung seltener manuell abgleichen. Das könnte das Risiko verringern, dass das Onchain-Register etwas anderes zeigt als das rechtlich anerkannte Eigentumsregister.

Die SEC will die Regeln außerdem technologieneutral gestalten. Das passt zu einer breiteren Modernisierung veralteter Wertpapierregeln aus den späten 1970er-Jahren, in der Distributed-Ledger-Technologie ausdrücklich einen Platz erhält. Die Aufsichtsbehörde knüpft daran auch zusätzliche Anforderungen, etwa strengere Berichterstattung, Regeln für Third-Party-Service-Provider sowie Aufmerksamkeit für Cybersicherheit und operative Widerstandsfähigkeit.

Folgen für europäische Leser

Für europäische Krypto- und Fintech-Leser ist das vor allem interessant, weil es zeigt, wie weit Tokenisierung inzwischen in Richtung regulierter Marktinfrastruktur rückt. Wenn eine große Aufsichtsbehörde wie die SEC Blockchain als offizielles Register anerkennt, könnte das auch beeinflussen, wie andere Märkte auf tokenisierte Wertpapiere und die Rolle von Transfer Agents blicken. Die Konsultationsphase läuft noch 60 Tage und endet Anfang November, die Debatte steht also noch ganz am Anfang.


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