US-Gericht lehnt Klage gegen Uniswap wegen Scam-Tokens ab
US-Bezirksrichterin Katherine Failla wies eine von sechs Investoren eingereichte Klage gegen Uniswap kürzlich ab.

US-Bezirksrichterin Katherine Failla wies eine von sechs Investoren eingereichte Klage gegen Uniswap kürzlich ab.
Die Gruppe ging gegen Uniswap vor, nachdem sie Kryptowährungen über das dezentrale Protokoll gekauft hatte, das sich später als Scam-Tokens herausstellte. Der Richter stellte fest, dass allein weil Investoren die Scam-Tokens auf Uniswap gekauft hatten, das dezentrale Protokoll selbst nicht haftbar ist. Die Gruppe behauptet, dass die Anklage auf der Annahme beruhte, dass die Tokens Securities seien. Das deutet darauf hin, dass das Uniswap-Protokoll eine Handelsplattform für Wertpapiere ist.
In der Abweisung der Klage verwies Failla jedoch auf Bitcoin und Ethereum als "Kryptokommoditäten". Der Unterschied war auch Bestandteil ihrer Begründung, die Sache abzuwenden. Failla sagte, sie sei nicht überzeugt von dem Argument, dass der Token-Verkauf von Uniswap unter dem Exchange Act falle.
Der Richter sagte auch, dass der aktuelle Stand der Regulierung für Kryptowährungen keine Grundlage für den Fall biete. Es besteht Unklarheit darüber, ob Kryptowährungen in den USA als Wertpapiere gelten.