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EU setzt AI Act durch: Kennzeichnungspflicht für Chatbots und Deepfakes

Chatbots, Deepfakes und KI-Inhalte müssen ab sofort klar gekennzeichnet werden. Auch Krypto-Unternehmen, die KI für Support oder Marketing einsetzen, fallen unter die EU-Regeln.

EU setzt AI Act durch: Kennzeichnungspflicht für Chatbots und Deepfakes

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die EU setzt die Transparenzregeln des AI Act jetzt für Chatbots, Deepfakes und andere manipulierte Inhalte durch.
  • KI-Systeme, die mit Menschen kommunizieren, müssen ab der ersten Interaktion klar als maschinengesteuert erkennbar sein.
  • Krypto-Unternehmen, die KI für Support, Marketing oder Content-Produktion nutzen, können direkt unter diese Kennzeichnungspflicht fallen.

Die Europäische Union setzt seit Sonntag die Transparenzvorgaben des AI Act durch. Chatbots müssen nun unmittelbar offenlegen, dass Nutzer mit einer Maschine interagieren. KI-generierte Deepfakes und andere manipulierte Inhalte sind ebenfalls klar zu kennzeichnen. Für Krypto-Unternehmen und Token-Projekte, die KI im Support, Marketing oder bei der Content-Produktion einsetzen, dürfte das besonders relevant sein.

Neue Pflichten für KI-Systeme

Die Europäische Kommission teilte mit, dass Artikel 50 des Gesetzes, also der Transparenzteil, seit dem 2. August 2026 gilt. KI-Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, etwa Chatbots, Voice Assistants und Agents, müssen ab der ersten Interaktion deutlich machen, dass sie maschinell gesteuert sind. Diese Vorgabe gilt sowohl für Anbieter als auch für Unternehmen, die das System in der EU einsetzen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.

Die Regeln beschränken sich nicht auf Gespräche. Wer KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, muss diese als künstlich kennzeichnen. Auch Texte, die zur Information der Öffentlichkeit gedacht sind, unterliegen einer Kennzeichnungspflicht, sofern sie nicht von einem menschlichen Redakteur geprüft wurden, der die Verantwortung dafür übernimmt. Bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung müssen betroffene Personen zudem informiert werden.

Die Durchsetzung bekommt mehr Gewicht

Bislang setzte der AI Act vor allem auf Vertrauen, doch das ändert sich jetzt. Das AI Office der Kommission und nationale Aufsichtsbehörden können erstmals Dokumente anfordern, Modelle direkt prüfen, Korrekturmaßnahmen verlangen oder Systeme vom EU-Markt nehmen lassen. Bei den schwersten Verstößen können die Bußgelder auf bis zu 35 Millionen € oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes steigen.

Bei Verstößen gegen die Transparenzpflicht liegt die Höchststrafe bei 15 Millionen € oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes. Generative Systeme, die bereits auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, maschinenlesbare Wasserzeichen in synthetische Inhalte einzubauen. Die private, nicht-professionelle Nutzung fällt nicht unter die Regeln. Sobald Inhalte jedoch kommerziell oder beruflich eingesetzt werden, greift die Vorgabe schnell.

Warum das Krypto betrifft

Für Marktteilnehmer im Kryptosektor könnten die neuen Regeln besonders spürbar werden, wenn sie KI im Kundenkontakt oder in der Werbung einsetzen. KI-Tradingbots, automatisierter Support und Marketingvideos mit generierten Bildern fallen rasch unter die Transparenzanforderungen. Da das Gesetz für Systeme gilt, die EU-Nutzer erreichen, kann auch ein ausländisches Krypto-Unternehmen betroffen sein.

Der AI Act ist zudem die erste umfassende KI-Gesetzgebung, die in der EU vollständig durchgesetzt wird. Er folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem Systeme mit größerer Wirkung strengeren Anforderungen unterliegen. Damit ist der europäische Rahmen in vielen Punkten strenger und einheitlicher als in anderen Regionen und dürfte für Krypto-Unternehmen relevant sein, die ihre Produkte parallel in mehreren Märkten ausrollen.


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