Finst

Deutsches Justizministerium will Krypto im Zivilrecht verankern

Krypto-Transfers könnten künftig mithilfe des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt werden.

Deutsches Justizministerium will Krypto im Zivilrecht verankern

Krypto-Transfers könnten künftig mithilfe des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt werden. Das Justizministerium prüft derzeit einen entsprechenden Vorschlag.

Krypto-Regulierung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch

Das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Eckpfeiler des deutschen Rechtssystems. Es regelt beispielsweise die Übertragung von Rechten und Vermögenswerten zwischen Personen und könnte zukünftig auch Kryptowährungen umfassen. Wie ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) bestätigte, prüft die Behörde derzeit „wie der gesetzliche Rahmen für die zivilrechtliche Übertragung von Krypto-Assets verbessert werden kann“ im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.

Moritz Schildt von Bundesblock befürwortet die Initiative des Ministeriums. Im Namen der Blockchain Association nahm er an mehreren Diskussionsrunden des Ministeriums teil. „Im Allgemeinen geht es darum, eine gesetzliche Grundlage im Zivilrecht in Deutschland zu schaffen, um Kryptowährungen auf rechtlich sicherem Weg zu übertragen.“ Deutschland könnte hierin eine führende Rolle übernehmen. „Soweit mir bekannt ist, gibt es kein anderes Land, das diese Fragen im Zivilrecht behandelt“, sagt Schildt.

Die Regulierung wird in 18 bis 24 Monaten sichtbar werden

Aber es wird wahrscheinlich noch eine Zeit dauern, bis die ersten Krypto-Paragrafen kommen. „18 bis 24 Monate“, schätzt Schildt. Außerdem ist noch nicht klar, ob eine Verordnung überhaupt nötig ist. Wir befinden uns hier in einem neuen Gesetzgebungsbereich.

Das BMJ hat bereits einige konkrete Vorschläge gemacht. So schlug es ein zentrales Register vor, in dem Blockchain-Transaktionen erneut rechtlich dokumentiert würden. Die Kryptoverbände haben diesen Vorschlag jedoch abgelehnt. Auch die staatliche Prüfung von „vertrauenswürdigen Blockchains“ fand keine Zustimmung. Letztendlich müssen die Nutzer entscheiden, welchem Blockchain-System sie für Transaktionen vertrauen, so Schildt. Der Staat soll sich nicht einmischen.

Insgesamt strebt die Bundesrepublik schon lange nach mehr Regulierung für Bitcoin und Co. Zum Beispiel mit der Verwahrungslizenz für Kryptowährungen. Damit setzte die damalige Bundesregierung Regeln für Anbieter fest, die Kryptowährungen für Kunden verwahren. Die Lizenz wäre auch die Inspirationsquelle für die kürzlich verabschiedete MiCA-Verordnung. Mit dem Bestreben, Krypto im deutschen Zivilrecht zu verankern, könnten erneut neue Normen gesetzt werden, so Schildt.


Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine finanzielle, anlagebezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die bereitgestellten Informationen können unvollständig, ungenau oder veraltet sein und sollten nicht als solche herangezogen werden. Nichts auf dieser Website sollte als Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Kryptowährungen angesehen werden. Investitionen in Krypto-Assets sind mit Verlustrisiken verbunden.