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Aktien auf der Blockchain: Deutschland wagt den nächsten Schritt

Ein neuer Gesetzesentwurf für das zukünftige Finanzierungsgesetz des Finanz- und Justizministeriums deutet darauf hin, dass es künftig auch elektronische Aktien geben wird.

Aktien auf der Blockchain: Deutschland wagt den nächsten Schritt

Ein neuer Gesetzesentwurf für das zukünftige Finanzierungsgesetz des Finanz- und Justizministeriums deutet darauf hin, dass es künftig auch elektronische Aktien geben wird. Inwieweit bald alle Aktien auf Ethereum, Polygon und Co. ausgegeben werden und welche große Hoffnung noch nicht ins Gesetz aufgenommen wurde.

Bisher können in Deutschland nur Anleihen elektronisch ausgegeben werden. Während Siemens zum Beispiel eine Anleihe auf der Polygon-Blockchain ausgibt, dürfen Aktien von Siemens also nicht elektronisch festgelegt werden. Für das Aktienkapital ist nach wie vor eine physische Dokumentation erforderlich. Daher muss das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), das erst seit Juni 2021 besteht, für Aktien angepasst werden.

Das Zukunfts-Finanzierungsgesetz

Um die Finanzbranche in Deutschland und insbesondere die bestehenden Finanzierungsformen ins digitale Zeitalter zu überführen, hat das Finanz- und Justizministerium die Initiative zum zukünftigen Finanzierungsgesetz gestartet. Neben der Digitalisierung gibt es auch grundlegende Punkte wie eine bessere Mitarbeiterbeteiligung, die das Ministerium von Lindner durchsetzen will, um Gründer und KMU zu unterstützen.

Die spannendste Veränderung für den Blockchain-Sektor infolge des zukünftigen Finanzierungsgesetzes betrifft das Wertpapiergesetz, das laut dem Entwurf, über den BTC-ECHO verfügt, vollständig tokenisierte Aktien vorsieht. Dieser nächste Schritt wäre also eine völlig neue Assetklasse auf Ethereum, Polygon und Co.

Aktien auf Ethereum, Polygon und Co.

Bisher war die größte Gruppe in Deutschland Crypto-Wertpapiere oder Security Tokens, die als Anleihen mit Eigenschaften erweitert werden konnten, die Aktien ähneln, wie Beteiligungsrechte. Dadurch konnten Anleihegläubiger auch an Exit-Erlösen oder Gewinnausschüttungen teilnehmen.

Mit elektronischen Aktien wird eine eigene Wertpapierklasse mit sehr klaren Regeln und Anlegerrechten nun zugänglich für Unternehmen und Investoren. Ob eine Aktiengesellschaft in der Zukunft entscheidet, ihre Aktien über die Blockchain oder traditionell über ein Wertpapierzertifikat auszugeben, ist eine freie Entscheidung. Letztendlich werden dann zwei parallele „Verbriefungssysteme“ existieren.

Man muss jedoch anerkennen, dass Crypto-Wertpapiere nicht zwingend auf einer öffentlichen Blockchain ausgegeben werden müssen. Zwar ist dies der Trend bei Banken – Deutsche Bank hat Ethereum genutzt und Siemens sowie Hauck Aufhäuser Lampe Polygon respektive – gibt es auch Ausnahmen. So emittiert das Wertpapierinstitut der Spardabanken, Deka, seine Crypto-Wertpapiere über eine geschlossene DLT-Lösung namens Swiat.

Im Gegenzug kannst du dir eine zentrale Verwahrstelle und Bank sparen, also zwei Zwischenhändler vermeiden. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Denk daran, dass es oft zwei Tage oder länger dauerte, bis eine Übertragung bei der Zentralverwahrstelle stattfand – das ist nicht mehr aktuell und dank Blockchain nicht mehr nötig. Ein Folgeffekt ist, dass dadurch auch die Kosten für die Bereitstellung von Liquidität sinken.

Crypto-Aktien: Der große Coup?

Selbst wenn künftig alle Formen von Wertpapieren nur noch digital ausgegeben werden dürfen, liegt noch ein langer Weg vor uns. Es wird sicher Jahre dauern, bis alle Infrastrukturen auf den Token-Standard umgestellt sind.

Dennoch ist die Aufnahme von Aktiengesellschaften ein wichtiger Schritt, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. In der Schweiz und Liechtenstein können Aktien schließlich rein digital ausgegeben werden, wegen unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben. Aktiengesellschaften kommen dort jedoch deutlich häufiger vor als in Deutschland. Während in Deutschland die Mehrzahl der Gesellschaften GmbHs sind und es nur sehr wenige AGs gibt, gilt in der Schweiz und Liechtenstein das Umgekehrte.

Wie steht es um digitale GmbH-Aktien?

Es ist zu hoffen, dass künftig mehr Unternehmen beschließen, eine börsennotierte Gesellschaft zu gründen, um unseren Kapitalmarkt zu bereichern. Letztendlich ist vor allem die öffentliche Handelbarkeit an der Börse für Kleinanleger so reizvoll.

Die Reform könnte deutlich mehr Wirkung entfalten, wenn Tokenisierung auch auf alle Formen von Aktien ausgeweitet wird. Dann könnten nicht nur Aktien, sondern auch GmbH-Anteile digital ausgegeben und gehandelt werden.

Gemessen an der Breite des deutschen GmbH-Systems wäre das ein echter Game-Changer. Schließlich könnten Kleinanleger direkt in deutsche Mittelstandsunternehmen investieren, sofern eine Börsennotierung angestrebt wird. Bislang ist jedoch nicht bekannt, ob eine solche Erweiterung des eWpG geplant ist.

In dem nächsten Schritt des Zukunftsfinanzierungsgesetzes findet bis zum 12. April eine Anhörung von Verbänden statt. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist daher noch nicht abschließend und muss vorbehaltlich interpretiert werden.


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