Wisconsin verklagt Circle wegen verweigerter USDC-Rückforderung
Wisconsin wirft Circle vor, eine gerichtliche Anordnung rund um 381.000 gestohlene USDC ignoriert zu haben. Der Fall betrifft auch die Rolle von Stablecoin-Emittenten bei Rückforderungen und MiCA-Compliance.

Wichtigste Erkenntnisse
- Staatsanwälte aus Wisconsin haben Circle verklagt, weil das Unternehmen aus ihrer Sicht eine gerichtliche Anordnung missachtet hat, 381.000 gestohlene USDC zurückzuholen.
- Circle fror die Tokens zunächst ein, lehnte es später aber ab, sie zu vernichten und dem Sheriffbüro erneut gutzuschreiben.
- Der Streit verschärft die Diskussion darüber, welche Verantwortung Stablecoin-Emittenten bei Rückforderungen nach Betrug tragen, was auch für Europa relevant ist.
Die Staatsanwaltschaft in Wisconsin hat eine Strafanzeige gegen Circle eingereicht. Aus Sicht der Behörde hat der USDC-Emittent eine gerichtliche Anordnung ignoriert, mit der rund 381.000 gestohlene Tokens für ein lokales Scam-Opfer zurückgeholt werden sollten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, wie weit die Verantwortung von Stablecoin-Emittenten reicht, wenn gestohlene Krypto-Assets zurückgeführt werden sollen.
Scam-Fall rund um USDC
Auslöser des Verfahrens war ein Vorfall aus dem Mai 2025. Damals erhielt ein Einwohner von Walworth County eine unerwünschte SMS von einem Betrüger, der sich als Lenora ausgab. Unter dem Vorwand einer romantischen Beziehung wurden Teile seiner Ersparnisse über ein Fake-Investment-Portal in USD Coin, besser bekannt als USDC, verschoben.
Den Gerichtsunterlagen zufolge ordnete ein Gericht im August vergangenen Jahres an, dass Circle die Tokens einfrieren soll. Dieser Anordnung kam das Unternehmen zunächst nach. Im Dezember folgte dann jedoch eine weitere Verfügung, wonach die Tokens vernichtet und derselbe Betrag erneut an das Sheriffbüro ausgegeben werden sollte. Circle lehnte das ab. Daraufhin beschuldigten die Staatsanwälte das Krypto-Unternehmen der Obstruktion der Justiz, also eines Vergehens.
Circle bezeichnet die Klage als unbegründet. In einem Antrag auf Abweisung verweist das Unternehmen auf technische Grenzen und fehlende Zuständigkeit. Walworth-County-Staatsanwalt Thomas Binger sagte dazu, die Mittel der Behörden hielten mit den Methoden der Kriminellen nicht Schritt.
Tether geht anders vor
Zusätzlich an Gewicht gewinnt der Fall, weil Tether, der Emittent von USDT, in vergleichbaren Situationen häufiger mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet. Das Unternehmen gibt an, rund 4,7 $ Milliarden (4,1 € Milliarden) an kriminellen Geldern eingefroren zu haben. Zudem heißt es, die eigene Software könne Tokens in kriminellen Wallets vernichten und ersetzen. Laut Tether wurden auf diesem Weg bereits 1,1 $ Milliarden (1 € Milliarden) an Opfer zurückgegeben.
Auch der größere Markt- und Sicherheitskontext spielt eine Rolle. Das FBI meldete für 2025 einen Rekord bei Krypto-Betrugsverlusten von 11,4 $ Milliarden (10 € Milliarden). Mehr als 18.500 Opfer verloren demnach jeweils mehr als 100.000 $ (87.500 €). Gleichzeitig entziehen sich KI-gestützte Scams oft schneller der Aufdeckung, als viele Durchsetzungsprozesse reagieren können.
Circle hält dagegen an einer reinen Einfrierung im Rahmen eines rechtmäßigen Verfahrens fest. Diese Linie soll willkürliche oder politisch motivierte Eingriffe verhindern, hat USDC aber auch geholfen, in Europa unter den MiCA-Regeln an Boden zu gewinnen. Deshalb dürfte die juristische Debatte in Wisconsin auch außerhalb der USA Beachtung finden, weil Stablecoin-Emittenten immer häufiger erklären müssen, wo ihre Pflichten enden und wo der Opferschutz beginnt.
Bedeutung für Europa
Für europäische Krypto-Nutzer ist vor allem relevant, dass der Fall zeigt, wie unterschiedlich Stablecoin-Emittenten bei der Rückholung von Geldern nach Betrug vorgehen. Das Ergebnis könnte die Debatte darüber prägen, welche Rolle Emittenten, Aufsichtsbehörden und Gerichte spielen, sobald Tokens über einen Scam verschoben wurden. In einem Markt, in dem Compliance und Nutzerschutz immer wichtiger werden, könnte der Fall auch Einfluss darauf haben, wie Anbieter ihre Prozesse für Einfrierung und Rückforderung gestalten.