US-Banken dürfen Kundens Kryptovermögen verwalten
Die US-Behörde Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat bestätigt, dass Banken im Namen von Kunden mit Kryptowährungen handeln dürfen und bestimmte Krypto-Aktivitäten an Dritte outsourcen dürfen.

Die US-Behörde Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat bestätigt, dass Banken im Namen von Kunden mit Kryptowährungen handeln dürfen und bestimmte Krypto-Aktivitäten an Dritte outsourcen dürfen. „Darüber hinaus dürfen Banken auch andere Verwahrungsdienste anbieten, wie die Führung von Aufzeichnungen, das Bereitstellen von Steuer- oder Berichtsservices für ihre Kunden“, so der vorübergehende Aufseher Rodney Hood vom OCC.
„Mehr als 50 Millionen Amerikaner besitzen eine Form von Kryptowährung. Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen ist kein Trend, sondern eine strukturelle Veränderung“, erklärt Hood. Dennoch setzt das OCC eine wichtige Bedingung: „Wie bei jeder anderen Tätigkeit müssen Banken die Verwahrung von Kryptovermögen auch über eine Unterdepotbank — sicher und solide — durchführen und in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage.“
Das OCC ist eine Behörde im US-Finanzministerium, die nationale Banken und US-Filialen ausländischer Banken beaufsichtigt. Nicht nur das OCC zeigt sich unter der Regierung Trump kryptofreundlicher — auch die US-Börsenaufsicht SEC hat ihre strenge Regulierungspolitik gelockert.