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Brasiliens Aufseher richtet Arbeitsgruppe für tokenisierte Wertpapiere ein

Die CVM will mit einem experimentellen Rahmen mehr Klarheit bei Registrierung, Verwahrung und Abwicklung tokenisierter Wertpapiere schaffen. Der Ansatz könnte für brasilianische RWA- und Sandbox-Regeln wegweisend sein.

Brasiliens Aufseher richtet Arbeitsgruppe für tokenisierte Wertpapiere ein

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die brasilianische Aufsichtsbehörde CVM hat eine Arbeitsgruppe für einen experimentellen Rahmen für tokenisierte Wertpapiere eingesetzt.
  • Die Gruppe soll Regeln für Registrierung, Verwahrung, Handel und Abwicklung auf Basis von Distributed-Ledger-Technologie erarbeiten.
  • Brasilien baut dabei auf früheren Leitlinien, Sandbox-Experimenten und Resolution 88 für tokenisierte Wertpapiere auf.

Die brasilianische Wertpapieraufsicht Comissão de Valores Mobiliários (CVM) hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die einen experimentellen Rahmen für tokenisierte Wertpapiere entwickeln soll. Ziel ist es, klarer zu definieren, wie Registrierung, Verwahrung, Handel und Abwicklung von Wertpapieren über Distributed-Ledger-Technologie organisiert werden können.

Der erste Vorschlag soll der Vorstandsebene der CVM innerhalb von 60 Tagen nach der formellen Einsetzung vorgelegt werden. Die umfassendere Prüfung ist auf 120 Tage angelegt und kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Nach Angaben der Aufsicht besteht die Arbeitsgruppe aus 14 Abteilungen und kann sich zudem mit Behörden, Marktverbänden, Selbstregulierungsorganen und externen Fachleuten abstimmen.

Fokus auf Eigentum und Verwahrung

Im Mittelpunkt steht nicht nur der Token selbst, sondern vor allem die Frage, was rund um das Asset passiert. Das ist relevant, weil Blockchains Funktionen zusammenführen können, die im klassischen Marktumfeld auf Exchanges, Custodians, Registrare, Depositories und Abwicklungssysteme verteilt sind.

Daraus ergeben sich mehrere offene Punkte. Dazu zählen unter anderem die Frage, wer das offizielle Eigentumsregister führt, wie Private Keys gesichert werden, unter welchen Bedingungen Transaktionen rückgängig gemacht werden können und wer bei Systemausfällen haftet. Die CVM will nach eigenen Angaben außerdem Cybersecurity-Risiken, internationale Regulierungsmodelle und die Erfahrungen aus früheren Sandbox-Programmen berücksichtigen.

Anknüpfung an frühere Regeln

Brasilien folgt seit Längerem einem Ansatz, bei dem die wirtschaftliche Funktion eines Tokens darüber entscheidet, ob er unter das Wertpapierrecht fällt. Bereits 2023 stellte die CVM in früheren Leitlinien klar, dass die Nutzung von Blockchain für sich genommen nichts an der Einstufung eines Assets als Security ändert.

An diese Linie knüpfen auch frühere Experimente der Aufsicht mit blockchainbasierter Emission und Sekundärhandel über eine regulatory sandbox an. Mit Resolution 88 aus 2023 hatte die Behörde zudem bereits einen Rahmen für tokenisierte Wertpapiere über Crowdfunding-Plattformen geschaffen, vor allem um die Emission für kleine und mittelständische Unternehmen zu erleichtern.

Relevanz für Tokenisierung in Lateinamerika

Für europäische Krypto- und Marktbeobachter ist vor allem bemerkenswert, dass Brasilien Tokenisierung nun stärker strukturiert angehen will, statt nur einzelne Pilotprojekte zuzulassen. Das Land verfügt bereits über einen wachsenden Markt für tokenisierte Real-World Assets (RWAs), und die CVM versucht nun präziser festzulegen, welche Parteien für Eigentum, Verwahrung und Abwicklung verantwortlich sind.

Für internationale Anbieter könnte das relevant sein, wenn sie tokenisierte Anlageinstrumente in einem rechtlichen Rahmen ausgeben oder handeln wollen, der sich stärker an den Regeln traditioneller Wertpapiermärkte orientiert. Zugleich zeigt sich daran, dass Aufseher Tokenisierung zunehmend als Frage der Marktinfrastruktur betrachten und nicht nur als Blockchain-Innovation.

Auch international verschiebt sich die Debatte in diese Richtung: Der IWF warnt, dass tokenisierte Assets ohne rechtliche Klarheit klein bleiben, gerade weil Eigentum, Settlement-Finalität und Zuständigkeit eindeutig geregelt sein müssen.


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