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Emojis als Anlageberatung? Laut einem US-Gerichtshof ja

Die Krypto-Landschaft beschäftigt die Gemüter in Amerika weiterhin.

Emojis als Anlageberatung? Laut einem US-Gerichtshof ja

Die Krypto-Landschaft beschäftigt die Gemüter in Amerika weiter. So hat ein US-Bundesgericht in einem aktuellen Rechtsstreit bestimmte Emojis als eine Form von Anlageberatung eingestuft.

Dies wurde von der ehemaligen SEC-Mitarbeiterin Lisa Braganca gemeldet.

Das Gericht warnte damit vor der Verwendung dieser Emojis und den damit verbundenen rechtlichen Folgen, so der Bericht.

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Diese Erkenntnis stammt aus einer Sammelklage gegen das NFT-Entwicklungsunternehmen Dapper Labs. Ihre "NBA Top-Shot" NFTs können als Wertpapiere (verhandelbare Rechte und/oder Pflichten, die einen finanziellen Wert repräsentieren) gesehen werden, so das Gericht des Southern District of New York. In Social-Media-Beiträgen wird Anlegern Gewinn in Form von Rakete (🚀), Chart (📈) oder Geldsack-Emojis (💰) vorgeschlagen, was laut Gericht als eine Empfehlung zum Investieren angesehen werden muss.

Was dieses Urteil genau für den Rest des Krypto-Raums bedeutet, bleibt abzuwarten. Im Gefolge der jüngsten Regulierungsoffensive in den USA versuchen Behörden (wie die SEC) derzeit Kryptowährungen als Wertpapiere einzuordnen. Das war kürzlich bereits der Fall in einem Rechtsstreit gegen Terra-Gründer Do Kwon.


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