Ripple und die SEC gehen in Berufung
Der Prozess zwischen Ripple und der US-SEC über die Kryptowährung XRP wird voraussichtlich erneut geöffnet, da beide Parteien Berufung eingelegt haben.

Der Prozess zwischen Ripple und der US-SEC über die Kryptowährung XRP wird vermutlich erneut eröffnet, da beide Parteien Berufung eingelegt haben.
Letzte Woche legte die SEC Berufung ein, und nun folgt Ripple mit einer Gegenbeschwerde. Das kalifornische Unternehmen bekämpft ein früheres Urteil im XRP-Fall, in dem entschieden wurde, ob der Verkauf der Kryptowährung unter das Wertpapierrecht fällt.
Der ursprüngliche Prozess, der über mehr als drei Jahre lief, endete im August mit einem Urteil, das beide Parteien unzufrieden zurückließ. Das Urteil stellte fest, dass Ripple beim Verkauf von XRP an private Anleger keine Gesetze verletzt hatte, aber der Verkauf an institutionelle Anleger unter das Wertpapierrecht fiel. Ripple erhielt dabei eine Strafe von 125 Millionen Dollar verhängt, während die SEC zunächst eine Strafe von vier Milliarden Dollar gefordert hatte.
Stuart Alderoty, Chief Legal Officer von Ripple, kündigte auf Plattform X an, dass Ripple ein sogenanntes Form C eingereicht habe, in dem die Punkte beschrieben werden, die das Unternehmen im Berufungsprozess anfechten will. Ripple richtet sich insbesondere auf den institutionellen XRP-Verkauf, der laut Alderoty nicht als Wertpapierhandel hätte gelten dürfen. Bis heute hat Ripple die Strafe nicht bezahlt.
Alderoty betonte, dass es inzwischen nicht mehr um die ursprüngliche Frage geht, ob XRP an sich ein Wertpapier ist. Darüber entschied das Urteil zu Ripples Gunsten, und die SEC bestreitet diese Entscheidung, die nun als rechtliches Präzedenzfall gilt, nicht weiter.
Die SEC richtet Berufung hauptsächlich auf XRP-Verkäufe durch Ripple an Kryptobörsen und Mitarbeiter. Laut Alderoty wird das neue Verfahren voraussichtlich schneller verlaufen als das vorige, das durch langwierige Diskussionen über Unterlagen verzögert wurde.
Ein genaues Startdatum für das neue Verfahren ist noch nicht bekannt.