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Schweiz genehmigt ersten Spot-Bitcoin-ETF an der SIX

Die FINMA macht eine Ausnahme von den Schweizer Streuungsregeln, wodurch BBIT über die SIX direkten Zugang zu Bitcoin bietet. Auch Banken und Broker außerhalb der Schweiz können teilnehmen.

Schweiz genehmigt ersten Spot-Bitcoin-ETF an der SIX

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Schweiz hat am 20. Oktober ihren ersten Spot-Bitcoin-ETF an der SIX Swiss Exchange genehmigt.
  • Die FINMA machte für den Bitcoin Fund ETF eine Ausnahme von den Streuungsregeln für Investmentfonds.
  • Rund 90 Banken und Broker können über die Handelsplattform an dem ETF teilnehmen.

Die Schweiz hat ihren ersten Spot-Bitcoin-ETF an der SIX Swiss Exchange genehmigt. Die Aufsichtsbehörde FINMA gab am 20. Oktober grünes Licht für den Bitcoin Fund ETF, kurz BBIT. Damit darf der Fonds direkt in Bitcoin investieren und kann sowohl private als auch institutionelle Anleger ansprechen, sobald die Notierung live geht.

Regeln für Bitcoin gelockert

Die Genehmigung fällt auf, weil Schweizer Investmentfonds ihr Geld normalerweise auf mehrere Assets streuen müssen. Die FINMA machte für BBIT unter anderem wegen der langen Handelsgeschichte von Bitcoin und der hohen Handelsvolumina eine Ausnahme. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde bedeutet diese Entscheidung nicht automatisch, dass auch Fonds in anderen Krypto-Assets wie Ethereum oder Solana denselben Weg gehen können.

BIT Asset Management sagt, dass der Fonds normalen Anlegern über einen regulierten Fonds Zugang zu Bitcoin verschafft, ohne dass sie die Münze selbst kaufen oder aufbewahren müssen. Das unterscheidet sich von vielen bestehenden Bitcoin-Produkten in Europa, die als Schuldinstrumente von Finanzunternehmen strukturiert sind. Bei BBIT sind die Bitcoin-Bestände vom Vermögen des Verwalters getrennt, was Anlegern zusätzlichen rechtlichen Schutz geben kann, falls dieses Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Was das für Anleger bedeutet

Für europäische Kryptonutzer ist das vor allem relevant, weil die Schweiz damit einen anderen Weg einschlägt als die Europäische Union. Die Europäische Systemic Risk Board stellt fest, dass gewöhnliche Retailfonds in der EU nicht direkt in Bitcoin investieren dürfen. Der Schweizer Schritt zeigt, dass nationale Aufsichtsbehörden innerhalb Europas weiterhin Spielraum für einen eigenen Ansatz bei Krypto-Investmentprodukten haben. Auch anderswo in Europa bleibt die Frage offen, wie weit Aufseher gehen wollen: In Thailand wurden Bitcoin- und Ethereum-ETFs zuletzt ebenfalls für die lokale Börse geöffnet, auch wenn dort wiederum andere Beschränkungen für Zugang und Vertrieb gelten.

Zugang über Banken und Broker

Laut SIX können rund 90 Banken und Broker aus der Schweiz und dem Ausland über die Handelsplattform teilnehmen. Internationale Anbieter können den ETF direkt oder über einen bestehenden Handelsteilnehmer ansprechen, aber ob sie die Anteile auch Kunden anbieten dürfen, hängt von den Regeln im Land dieser Kunden ab. Die FINMA sagte außerdem, dass andere Unternehmen bereits Anträge für vergleichbare Krypto-Fonds laufen haben, auch wenn nicht bekannt ist, wie viele Dossiers derzeit genau geprüft werden.


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