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Was die neuen EU-Regeln für Krypto bedeuten

Barzahlungen über 10.000 Euro werden künftig strafbar.

Was die neuen EU-Regeln für Krypto bedeuten

Barzahlungen über 10.000 Euro werden künftig strafbar. Das EU-Parlament ist am Mittwoch überein gekommen über einen Gesetzesentwurf, um Lücken in der Gesetzgebung zum Geldwäsche zu schließen.

Die Regulierung sieht strengere Due-Diligence- und Meldepflichten für Banken und Vermögensverwalter vor, die zum Beispiel Kryptoinvestitionen anbieten. Dazu gehören auch Identitätsprüfungen der Kunden. Verdächtige Aktivitäten müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Die Regulierung betrifft auch professionelle Fußballclubs "die an finanziellen Transaktionen von hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind".

Außerdem werden strengere Kontrollvorgaben für Personen mit einem Gesamtvermögen von mehr als 50 Millionen Euro eingeführt, ebenso eine EU-weit geltende Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen.

In Frankfurt wird eine neue Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet, um die neuen Regelungen zu überwachen.

Patrick Hansen, EU-Direktor bei Circle, lehnt die Idee ab, dass anonyme Kryptotransaktionen oder Self-Custody-Wallets verboten würden, wie von verschiedenen Online-Medien berichtet. Im Wesentlichen entsprechen die Anforderungen den bestehenden Gesetzen, sagt Hansen. Die Bestimmungen für Crypto-Asset-Service-Provider (CASP) fallen beispielsweise schon unter MiCA. "Die AMLR verbietet CASPs jetzt ausdrücklich, anonyme Konten anzubieten, was bedeutet, dass ein Crypto-Wallet-Anbieter keine Dienste für anonyme Nutzer erbringen darf", erklärt Hansen. Das sei jedoch "in jedem Fall bereits unter der vorhandenen AML-Regulierung verboten, also nichts Neues".

Er sieht positiv, dass die Grenze von 1.000 Euro für Zahlungen über Self-Custody-Wallets in der endgültigen Fassung gestrichen wurde. "Du kannst deine Self-Custody-Wallets also ohne Einschränkungen für den Kauf von Waren/Dienstleistungen in der EU verwenden", sagt Hansen.

Das Gesetz muss noch formell vom Rat angenommen werden.


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