Verbot selbst gehosteter Wallets vorerst vom Tisch
Ein Verbot selbst gehosteter Kryptowährungen wurde in der neuesten Fassung des kommenden EU-Geldwäschegesetzes (TFR) gelockert.

Ein Verbot von selbst gehosteten Kryptowährungen wurde in der neuesten Fassung des kommenden EU-Geldwäschegesetzes (TFR) gelockert.
Laut Berichten ist ein Verbot von selbst gehosteten Wallets im neuesten Entwurf der Transfer of Funds Regulation (TFR) nicht vorgesehen. Die EU-Verordnung soll Richtlinien schaffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Krypto-Community zu verhindern. Die frühere Version hätte es möglich gemacht, Krypto-Nutzern zu verbieten, ihre eigenen Coins und Tokens in Wallets zu speichern. Dies führte zu Empörung, insbesondere in der DeFi-Community.
Transaktionslimit für nicht identifizierte Wallets
Diese Version sieht nicht vor, direkt Dienste der Selbstspeicherung zu verbieten. Stattdessen steht die Identifikation der Wallet-Besitzer im Mittelpunkt der Richtlinien. Wallets, deren Eigentümer nicht identifiziert wurden, würden daher durch ein Transaktionslimit von 1.000 Euro getroffen. Anbieter müssten dann umfassende Verfahren zur Erhebung und Verifizierung von Transaktionsdaten einführen und diese mit den zuständigen Behörden teilen. Auch die Behandlung von Privacy-Blockchains oder Token-Mixing-Diensten müsse geklärt werden. Diese Dienste sind in der EU weiterhin verboten.
Die letzte Version der TFR kann nun im Parlament diskutiert werden, bevor sie am 28. März abstimmt. Bei den weiteren Verhandlungen zwischen den Institutionen, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission sind daher neue Änderungen möglich.
Siehe auch: Wie Europa von strengen Krypto-Vorschriften in den USA profitieren kann