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EU verpasst MiCA-Verordnung den letzten Feinschliff

Die Europäische Union hat dem Gesetzestext der MiCA-Verordnung den letzten Feinschliff gegeben.

EU verpasst MiCA-Verordnung den letzten Feinschliff

Die Europäische Union hat dem Gesetzestext der MiCA-Verordnung den letzten Feinschliff gegeben. Dies ist der letzte Schritt hin zu einer europäischen, einheitlichen Kryptoregulierung. Theoretisch können einzelne Passagen noch angepasst werden, aber in der Praxis ist der Gesetzestext genehmigt.

Es ist schon seit einiger Zeit bekannt, dass Regulierung kommt. Anfang Juli haben sich die Vertreter der EU-Kommission, des Parlaments und des Rates auf einen einheitlichen Ansatz geeinigt. Die Verordnung soll die Emission, Verbreitung und den Handel mit Kryptowährungen regulieren.

Neu bei MiCA

In Zukunft werden Anbieter von Kryptodiensten unter Aufsicht der zuständigen europäischen (oder nationalen) Behörden stehen und eine Genehmigung der EU benötigen. Eine Genehmigung in einem Mitgliedstaat reicht aus, um in ganz Europa legal arbeiten zu können. Außerdem wird für neue Projekte ein Whitepaper Pflicht, das Informationen zum technischen Prozess liefert. Zudem müssen künftig Anbieter von Stablecoins Reserven aufbauen. Darüber hinaus fallen algorithmische Stablecoins, wie TerraUST, die im Mai gestürzt ist, nun auch unter MiCA.

Vor einiger Zeit gab es auch Diskussionen über mögliche Transaktionsobergrenzen, was ein Verbot für Stablecoin-Giganten wie USDT oder USDC implizierte. Diese Obergrenzen gelten jedoch nur für sogenannte „Endzahlungen“. In der Praxis gibt es nur wenige Beispiele, bei denen Stablecoins auch tatsächlich als Zahlungsmittel verwendet werden, aber so wie die Lage aktuell aussieht, erreicht fast keine Coin die genannten Hürden. Die DeFi-Szene fällt übrigens nicht unter MiCA. Experten gehen davon aus, dass dieser Sektor in Zukunft eine eigene Regulierung bekommen wird. Wie diese aussehen könnte, ist derzeit unklar.

Fragen zu NFTs

Es bleiben jedoch Fragen zum Thema NFTs. Non-fungible Tokens sind eigentlich von MiCA ausgeschlossen. In dem endgültigen Text wird jedoch von „fractionellen Anteilen einzigartiger oder nicht-fungibler Krypto-Assets“ gesprochen, deren Emission „in einer großen Reihe oder Sammlung als Indikator ihrer Fungibilität angesehen werden kann“.

Bedeutung: Anteile einer NFT-Reihe können somit als klassische Wertpapiere betrachtet werden. Es gibt keinen konkreten Schwellenwert, ab dem die Regel greifen würde. Robert Kopitsch vom Verein Blockchain for Europe hat dazu seine Bedenken:

Bislang ist die Lage rund um NFTs weiterhin nicht 100% eindeutig, da im Text von Indikatoren der Fungibilität gesprochen wird. Das einzige Problem ist, dass Fungibilität binär ist. Es gibt keine Nuancen. Ergo, der Status bleibt ein großes Fragezeichen.

Robert über MiCA im Allgemeinen

Er hält den allgemeinen Regulierungsansatz jedoch für positiv. MiCA wird die Kryptosektor vermutlich ähnlich stark beeinflussen wie die Richtlinien für Zahlungsdienste in Verbindung mit dem Bankensektor. Vor allem ist das „Passporting“, wodurch Kryptodienstleister in der gesamten EU operieren können, ein echter Gamechanger, sagt er. Kopitsch fährt fort:

MiCA ist nicht perfekt, vermutlich zu komplex und nicht ideal bei Stablecoins und vermutlich NFTs, aber die Möglichkeit, in der ganzen EU über ein Passport zu arbeiten, ist ein echter Gamechanger und genau das, was Europa brauchte.

Die Regulierung des Kryptoraums hat die Gesetzgeber in Brüssel jahrelang beschäftigt. Ein Verbot von Bitcoin wurde inzwischen mehrfach diskutiert. Die Umsetzung der oben genannten Richtlinien wird voraussichtlich ab Q2 2024 erfolgen.


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