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Kraken muss Nutzerdaten an die US-Steuerbehörde IRS weitergeben

Die Kryptobörse Kraken muss Nutzerdaten an die US-Steuerbehörde IRS weitergeben.

Kraken muss Nutzerdaten an die US-Steuerbehörde IRS weitergeben

Die Kryptobörse Kraken muss Nutzerdaten an die US-Steuerbehörde IRS weitergeben. Dies hat ein kalifornisches Gericht beschlossen.

Es geht jedoch nicht um alle Nutzerdaten, sondern nur um jene von Anlegern, die innerhalb eines Jahres Transaktionen im Wert von über 20.000 US-Dollar getätigt haben, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht.

Der Grund für die Entscheidung war sicherzustellen, dass Kraken-Nutzer keine Steuern hinterzogen hatten. Zu übermittelnde Daten umfassen unter anderem Namen, Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummern und Adressen.

Zusätzlich müssen auch Blockchain- und Transaktionsdaten übermittelt werden. Der Richter ging jedoch nicht auf den Antrag der IRS ein, zusätzliche Informationen über die Arbeitgeber der Nutzer und die Herkunft des verwendeten Geldes zu liefern.

Der zuständige Richter hatte der IRS auch empfohlen, nur die für die Identifikation absolut notwendigen Nutzerdaten zu erheben.


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