Schweizer Finanzmarktaufsicht verschärft Identifizierungspflicht für Kryptowährungen
Die FINMA hat erneut klargestellt, dass Identitätsprüfungen für Kryptotransaktionen nötig sind.

Die FINMA hat erneut klargestellt, dass Identitätsprüfungen für Kryptotransaktionen nötig sind. Die Grenze liegt bei 1.000 Schweizer Franken.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat die "Money Laundering Ordinance-FINMA" erneut überprüft, mit Fokus auf Kryptowährungen. Die Behörde gab dies gestern, am 2. November, in einer Pressemitteilung bekannt.
"Angesichts der Risiken und der Missbrauchsfälle in der jüngeren Vergangenheit hält die FINMA an der Regelung fest: Es sind technische Vorkehrungen nötig, um zu verhindern, dass die Grenze von tausend Franken für untereinander verbundene Transaktionen innerhalb von dreißig Tagen (und nicht nur pro Tag) überschritten wird", so die Mitteilung der Behörde.
Nur beim Verkauf von Kryptowährungen
Die Registrierung sollte demnach greifen, wenn Kryptowährungen in Bargeld "oder andere anonyme Zahlungsmittel" umgewandelt werden. Bereits zu Beginn 2020 forderte die Schweizer Finanzmarktaufsicht eine strengere Abwicklung von Kryptotransaktionen. Im Rahmen der MiCA-Verordnung wurde dieses Thema kürzlich auch behandelt. Auf EU-Ebene wird dies auch künftig gelten: Transaktionen von "unhosted wallets" mit mehr als 1.000 Euro müssen von Börsen gemeldet werden.