Celsius verklagt Kunden, die Geld vor der Insolvenz abgehoben haben
Celsius setzt die Verrechnung von Gläubigern fort. Früheren Kunden müssen nun Geld zurückzahlen, das vor dem Konkurs abgehoben wurde.

Celsius setzt die Verrechnung von Gläubigern fort. Früheren Kunden müssen nun Geld zurückzahlen, das vor dem Konkurs abgehoben wurde.
Die Krypto- Ausleihplattform Celsius verklagt Nutzer, die innerhalb 90 Tagen vor dem Konkurs Geld abgehoben haben.
"In den Tagen vor dem Konkurs von Celsius haben Kontoinhaber von anderen Kontoinhabern profitiert, indem sie Geld abgehoben haben, da Celsius nicht in der Lage war, andere Abhebungsanfragen angemessen zu bearbeiten", steht im Pressemitteilung.
Die Kuratoren fordern nun die Rückzahlung des "vollständigen Werts der Kryptowährungen", die aufgenommen wurden.
"Betroffen sind Kontoinhaber mit privilegierten Ansprüchen." Diese Nutzer hatten laut Celsius "ausreichend Zeit und Gelegenheit", um ihre Kryptowährungen abzuheben.
Die auf diese Weise eingezogenen Beträge kommen den berechtigten Gläubigern von Celsius zugute, so heißt es weiter.
Im Juli 2022 beantragte Celsius Insolvenz, nachdem Auszahlungen auf der Plattform gestoppt wurden. Der ehemalige CEO des Unternehmens, Alex Mashinsky, wird von der US-Justiz wegen Betrugs und Marktmanipulation angeklagt. Er steht im September vor Gericht.